Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FIT/ONE Österreich GmbH & Co. KG, Zaunergasse 4/4. Stock, 1030 Wien

Stand 19.12.2023

 

1. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das

Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.

 

(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

 

(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.2 (1)) nur höchstpersönlich zu

verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot ist das Mitglied verpflichtet, Fit/ONE den durch diesen Verstoß verursachten Schaden zu ersetzen. 

 

(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.

 

2. Nutzung der Einrichtung

(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zugangsmedium (derzeit: Mitgliedsband). Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage des Mitgliedsbandes. Das Mitglied ist

verpflichtet, das Mitgliedsband sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden. 

 

(2) Fit/ONE ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält ausschließlich Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Hausordnung hängt in jedem Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

(3) In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. FIT/ONE ist berechtigt, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten genutzte Spinde und Spinde, welche genutzt werden, obwohl sich das Mitglied mehr als zwei Stunden außerhalb des Studios aufhält, zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.

 

3. Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft beginnt zu dem vertraglich vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn (siehe Deckblatt). Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge  werden jeweils am Monatsersten zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Liegt der vereinbarte Vertragsbeginn vor dem 12. eines Monats, wird der Mitgliedsbeitrag hiervon abweichend jeweils am 15. des Monats zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen.

 

(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten, welche Fit/ONE von der Bank für etwaige Rückbuchungen aufgrund mangelnder Deckung verrechnet werden, sind vom Mitglied zu tragen.

 

(3) Im Falle einer durch den Verbraucher verschuldeten Neuausgabe des Mitgliedsbandes, ist das Mitglied verpflichtet, Fit/ONE den dadurch verursachten

Schaden zu ersetzen.

 

(4) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden

Entgelts in Anspruch genommen werden.

 

(5) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht oder gesenkt wird, steht Fit/One das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen (zu erhöhen oder reduzieren); dem stimmt das Mitglied ausdrücklich zu. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist; frühestens zum Zeitpunkt der Umsatzsteuererhöhung. Ermäßigt sich der gesetzlich Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich automatisch der Mitgliedsbeitrag entsprechend, ohne dass es einer Erklärung des Verbrauchers bedarf. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. Eine Anpassung des Preises ist erstmals nach zwei Monaten ab der Vertragsschließung möglich.

 

4. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stillegung

(1) Mitgliedschaft - Monatskarte

Die Mitgliedschaft wird befristet für die Dauer von einem Monat geschlossen. Die Vereinbarung endet automatisch nach Ablauf eines Monats, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Diese Mitgliedschaft kann nicht ruhend gestellt werden. 

 

(2) Mitgliedschaft – Monatlich kündbare Verträge

Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Vertragsende - ausgehend vom Vertragsbeginn - in Textform gekündigt werden.

 

(3) Mitgliedschaft – 12-Monate Mindestvertragsdauer

Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt angegeben, vereinbaren die Vertragsparteien eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Der Mitgliedsvertrag kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Vertragsende – ausgehend vom Vertragsbeginn – in Textform gekündigt werden, wobei das Vertragsverhältnis frühestens zum Ende der Mindestvertragsdauer endet.

 

(4) Sofern die Vertragsparteien eine 12-monatige Mindestvertragsdauer mit zweimonatiger Kündigungsfrist vereinbart haben, kann das Mitglied den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welche mehr als 30

Kilometer vom Studio-Standort entfernt ist. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch während der vereinbarten Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes zusammen mit der Kündigung durch Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegister nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

 

(5) Mitglieder, die einen Mitgliedsvertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragsdauer abschließen, haben im Fall einer nachgewiesenen Krankheit, Schwangerschaft, des Wehrdienstes und Wehrersatzdienstes und vergleichbar schwerwiegender Verhinderungsgründe sowie bei einer durchgehenden Ortsabwesenheit von mehr als 8 Wochen einen Rechtsanspruch, die Mitgliedschaft auszusetzen. Der Zeitraum ist vom Mitglied im Voraus bekanntzugeben. Bei einer Aussetzungszeit von bis zu drei Monaten, muss das Mitglied keinen Nachweis über den Verhinderungsgrund vorlegen. Bei einer Aussetzungszeit von mehr als drei Monaten hat das Mitglied, gleichzeitig mit Bekanntgabe der Aussetzung, einen Nachweis über das Vorliegen des Aussetzungsgrundes vorzulegen. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Bei einer Aussetzung während der vereinbarten Bindungsfrist, verlängert sich diese automatisch um die Dauer der Aussetzung. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Bei Mitgliedern einer Gold oder Prime Mitgliedschaft fällt die

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € nicht an, sofern die Aussetzungszeit in jedem einzelnen Fall nicht mehr zwei Monate beträgt. Bei längeren

Vertragsaussetzungen fällt die Bearbeitungsgebühr auch bei Mitgliedern einer Gold oder Prime Mitgliedschaft an.

Mitgliedern, die einen monatlich kündbaren Mitgliedsvertrag abschließen, steht kein Rechtsanspruch zu, die Mitgliedschaft auszusetzen.

 

(6) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die vereinbarte Bindungsfrist automatisch um den Zeitraum der unentgeltlichen Nutzung.

 

(7) Bei Kündigung muss die Person des Kündigenden anhand des Kündigungsschreibens identifizierbar sein. Das Mitglied wird daher ersucht entweder die Kundennummer oder zumindest die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum) anzugeben und nach Möglichkeit im Memberportal zu erklären.

 

5. Home-Modul

Bestandteil aller Mitgliedsverträge ist das sogenannte „Home-Modul“ (im Wert von EUR 9,90 pro Monat), auf das das Mitglied via App Zugriff erhält. Über diese App hat das Mitglied die Möglichkeit verschiedene Video-Workouts, teilweise auch Live- Workouts, von einem frei gewählten Standort aus zu machen. Hierfür ist es nicht notwendig, dass sich das Mitglied in den Studios aufhält. Auch im Falle einer vorübergehenden Schließung der Studios wird den Mitgliedern der Zugriff auf das „Home-Modul“ weiterhin gewährt. Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich für die Zeit der vorübergehenden Studioschließung automatisch auf EUR 9,90 pro Monat.

 

6. Konsumverbote; verbotene Gegenstände

Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio

berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Mitglied ist verpflichtet Fit/ONE den durch diese Zuwiderhandlung verursachten Schaden zu ersetzen.

 

7. Datenschutz

Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten, verweist FIT/ONE auf die unter https://www.fit-one.de/wien.html abrufbare Datenschutzerklärung, in der alle Mitglieder und Website-Besucher darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten FIT/ONE erhebt, wie diese verarbeitet werden und welche Rechte den Mitgliedern diesbezüglich zustehen.

 

8. Parkplatznutzung

Sofern bei einzelnen Studios Parkplätze zur Verfügung stehen, stellt FIT/ONE gegen jederzeitigen Widerruf, freiwillig den Mitgliedern einer Silber und Gold

Mitgliedschaft kostenfreie Parkplätze zur Verfügung Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch nach langzeitiger Gewährung kein

Rechtsanspruch für die Zukunft besteht. Die Nutzung ist auf die Dauer der Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie eine halbe Stunde davor sowie eine

halbe Stunde nach Verlassen des Studios gestattet. Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden.

 

9. Schlussbestimmungen

 

(1) Eine Änderung dieser AGB ist mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. von Fit/ONE betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Änderung des Mitgliedbeitrages, der Bindungsdauer, des Leistungsumfanges, etc.)

Die Änderungen werden wirksam, wenn FIT/ONE auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Fit/ONE ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung erhebt. 

 

(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der

Verbindlichkeit des Mitglieds stehen, gegenüber FIT/ONE aufrechnen.

 

(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die im Falle von Verbrauchern

gesetzlich vorgesehen ist. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben wirksam.